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Ansprechpartnerin

Frau
Ramona Heinz

Tel.: 069 / 85 00 5 235
Fax: 069 / 85 00 5 221
ramona.heinz@drk-of.de

Informationen Erste Hilfe

Lehrgangsinhalte

  • Wie im Notfall verhalten
  • Notruf
  • Tipps zum Einweisen des Rettungsdienstes
  • Absichern der Unfallstelle
  • Bewusstseinsstörungen
  • Abnahme eines Motorradhelmes
  • Atemstörungen und Atemspende
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Wunden und Verbände
  • Erkennen von Brüchen
  • Verbrennungen, Vergiftungen, Erfrierungen
  • Zahlreiche Fallbeispiele aus dem Alltag

Zusätzliche Hinweise

Die Lehrgangsgebühr beträgt 35,00 Euro und ist am Lehrgangstag in bar zu entrichten. Für betrieblicher Ersthelfer übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Lehrgangsgebühren, diese werden direkt von uns mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet, weder Teilnehmer noch entsendende Firma müssen hierfür in Vorlage treten.

Sofern die Lehrgangskosten mit der Unfallkasse Hessen oder der Unfallkasse des Bundes abgerechnet werden sollen, muss eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorliegen (bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an uns).

Gemäß den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften muss in Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Beschäftigter in Erste-Hilfe ausgebildet sein (betrieblicher Ersthelfer). Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der anwesenden Versicherten und in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten in Erster Hilfe ausgebildet sein. Wir beraten Sie gerne!

Zu den Lehrgangsterminen