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Ansprechpartner

Petra Mustermann

Frau
Petra Mustermann

Tel: 01863 41 41-0
petra.mustermann@kv-musterstadt.de

Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Pflegestufen

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach den im Sozialgesetzbuch XI festgelegten Pflegestufen.

Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige)

Foto: Im Beratungsgespräch mit Pflegekraft
Foto: A. Zelck / DRK

Pflegestufe 1 besteht, wenn bei wenigstens zwei Verrichtungen des täglichen Lebens mindestens einmal täglich Hilfe benötigt wird und zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich notwendig ist. Zum hauswirtschaftlichen Bereich zählen z.B. Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen.

Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt 90 Minuten pro Tag betragen, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.

Dies bedeutet, dass der Pflegeaufwand aus dem Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens 45 Minuten betragen muss.

Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige)

Ältere Dame bei der Haarpflege
Foto: A. Zelck / DRK

Pflegestufe II besteht, wenn bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens drei Mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten und mehrmals wöchentlich in der Hauswirtschaft Hilfe benötigt wird.

Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden täglich betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

 

 

Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige)

Pflegestufe III besteht, wenn bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr Hilfe benötigt wird sowie mehrmals die Woche Hilfe in der Hauswirtschaft notwendig ist.

Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt mindestens fünf Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.

 

 

 

Besonderer Härtefall

Ein besonderer Härtefall liegt vor, wenn der Hilfebedarf in erheblich höherem Maße als in Pflegestufe III beschrieben vorliegt, die Hilfe in erhöhtem Maße nachts erforderlich ist und hierfür mehrere Pflegepersonen benötigt werden.

 

 

 

Sympathischer Herr vor dem DRK Symbol
Foto: A. Zelck / DRK

Stand 1.1.2010

Stufe I

Stufe II

Stufe III

ambulant

  440 €

1.040 €

1.510 €

stationär

1.023 €

1.279 €

1.550 €

 

 

 

 

Gesetzliche Pflegeversicherung:
Anstelle der Ambulanten Pflegesachleistungen kann der Pflegebedürftige Pflegegeld beantragen, diese Leistungen liegen pro Monat bei:

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Geldleistung

225 €

  430 €

685 €

Gesetzliche Pflegeversicherung: Monatliche Sachleistung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch ambulante Pflegeeinrichtungen oder Einzelpfleger) im Wert von:

Sachleistungen

- in besonderen Fällen bis zu -

 440€

---

 

1040 €

---

 

1510 €

1918 €

Pflegeerleichternde Pflegehilfsmittel, soweit sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung von einem anderen Leistungsträger z.B. der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten sind.
Pflegekurse für pflegende Angehörige und andere ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegevertretung: Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson wird für max. 28 Tage eine Leistung für eine Ersatzpflegekraft zuhause bis zu € 1.432 gewährt.
Kurzzeitpflege: Bei Ausfall der Pflegeperson oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung werden die Kosten für die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung der Kurzzeitpflege jährlich für max. 28 Tage bis zu € 1.432 übernommen.
Sozialhilfe: Hilfsmittel.

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