Ansprechpartner
Frau
Petra Mustermann
Tel: 01863 41 41-0
petra.mustermann@kv-musterstadt.de
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Pflegestufen
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach den im Sozialgesetzbuch XI festgelegten Pflegestufen.
Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige)

- Foto: A. Zelck / DRK
Pflegestufe 1 besteht, wenn bei wenigstens zwei Verrichtungen des täglichen Lebens mindestens einmal täglich Hilfe benötigt wird und zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich notwendig ist. Zum hauswirtschaftlichen Bereich zählen z.B. Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen.
Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt 90 Minuten pro Tag betragen, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Dies bedeutet, dass der Pflegeaufwand aus dem Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens 45 Minuten betragen muss.
Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige)

- Foto: A. Zelck / DRK
Pflegestufe II besteht, wenn bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens drei Mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten und mehrmals wöchentlich in der Hauswirtschaft Hilfe benötigt wird.
Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt mindestens drei Stunden täglich betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige)
Pflegestufe III besteht, wenn bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr Hilfe benötigt wird sowie mehrmals die Woche Hilfe in der Hauswirtschaft notwendig ist.
Der Zeitaufwand für die Pflege muss dabei im Wochendurchschnitt mindestens fünf Stunden täglich betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.
Besonderer Härtefall
Ein besonderer Härtefall liegt vor, wenn der Hilfebedarf in erheblich höherem Maße als in Pflegestufe III beschrieben vorliegt, die Hilfe in erhöhtem Maße nachts erforderlich ist und hierfür mehrere Pflegepersonen benötigt werden.

- Foto: A. Zelck / DRK
Stand 1.1.2010 | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
ambulant | 440 € | 1.040 € | 1.510 € |
stationär | 1.023 € | 1.279 € | 1.550 € |
|
|
|
|
Gesetzliche Pflegeversicherung: | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
Geldleistung | 225 € | 430 € | 685 € |
Gesetzliche Pflegeversicherung: Monatliche Sachleistung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch ambulante Pflegeeinrichtungen oder Einzelpfleger) im Wert von: | |||
Sachleistungen - in besonderen Fällen bis zu - | 440€ ---
| 1040 € ---
| 1510 € 1918 € |
Pflegeerleichternde Pflegehilfsmittel, soweit sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung von einem anderen Leistungsträger z.B. der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten sind. | |||


