Genfer KonventionGenfer Konvention

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Humanitäres Völkerrecht

Ansprechpartner

Herr
Marcus Hantsche

Tel: 069 85 00 5 302
Fax 069 85 00 5 120
marcus.hantsche(at)drk-of.de

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Offenbach e.V.
Konventionsbeauftragter
Spessartring 24
63071 Offenbach

Genfer Konvention

Selbst der Krieg ist kein rechtsfreier Raum. Die beteiligten Staaten und Akteure müssen gewisse Vorschriften der Menschlichkeit beachten. Diese Vorschriften finden ihren besonderen Ausdruck in den nahezu weltweit anerkannten vier Genfer Abkommen von 1949, sowie ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005. 
Die Achtung vor dem Menschen und seiner Würde bildet die gemeinsame Basis der Genfer Abkommen. Sie fordern, dass Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, und jene, die infolge von Krankheit, Verwundung, Gefangenschaft, Schiffbruch oder aus einer anderen Ursache kampfunfähig sind, geschont und gegen die Kriegsauswirkungen geschützt werden. Zudem ist den leidenden Menschen unterschiedslos Beistand und Hilfe zu leisten. 
Die vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 haben folgende Vorläufer: 
▪ Das I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1864; spätere Fassungen stammen aus den Jahren 1906 und 1929. 
▪ Das II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, der Kranken und der Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See stammt in seiner ersten Fassung aus dem Jahre 1899, in der zweiten Fassung aus dem Jahre 1907. 
▪ Das III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen hat einen Vorläufer aus dem Jahre 1929. 
▪ Das IV. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten ist neu und hat keinen Vorläufer. Deutschland ist seit dem 3. September 1954 Vertragsstaat der vier Genfer Abkommen von 1949. 
Am 8. Juni 1977 wurden die Genfer Abkommen durch zwei Zusatzprotokolle zum Schutz der Opfer internationaler bzw. nicht internationaler bewaffneter Konflikte ergänzt. Deutschland ist seit dem 14. Februar 1991 Vertragsstaat der Zusatzprotokolle von 1977. 
Am 8. Dezember 2005 verabschiedete schließlich eine Staatenkonferenz das III. Zusatzprotokoll über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens - dem Roten Kristall. 
Weiterführende Informationen, Dokumente und Publikationen finden Sie auf der Website des DRK-Bundesverbandes.