Besuchsregelung Senioren-Zentrum Mühlheim
Corona-Schutzmaßnahmen
Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen ausgesetzt: In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es seit dem 1. März 2023 keine Testpflicht mehr.
Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.
Mühlheim, 30. Juli 2024
Die Einrichtungsleitung
Monika Kessler