rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Rotkreuzkurs Erste Hilfe für BetriebeRotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Rotkreuzkurs Erste Hilfe

Ansprechpartner

Herr
Thorsten Euler

thorsten.euler(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 20


Frau
Amira Kekez

amira.kekez(at)drk-of.de
Tel  069 75 66 20 21

Beste telefonische Erreichbarkeit
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Offenbach e.V.
Soziale Dienste
Breitenausbildung
Herrnstraße 57
63065 Offenbach

Information und online Anmeldung

Der Besuch eines "Rotkreuzkurs Erste Hilfe" ist verpflichtend für

  • Führerscheinbewerber,
  • betriebliche Ersthelfer,
  • Übungsleiter in Sportvereinen u.ä. 

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die bis vor einigen Jahren geltende Unterscheidung zwischen einem "kleinen Erste Hilfe-Kurs" (8 Unterrichtseinheiten, meist für Führerscheinbewerber) und "großen Erste Hilfe-Kurs" (16 Unterrichtseinheiten, meist für betriebliche Ersthelfer) ist entfallen.
Alle Erste Hilfe-Lehrgänge umfassen grundsätzlich 9 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit ist 45 Minuten).

Wir nehmen aus rechtlichen Gründen (Zustimmung zu den AGB) nur Online-Anmeldungen entgegen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bzw. mehrere Teilnehmer anzumelden.

Noch ein Hinweis: Sie werden im Internet Anbieter für Erste Hilfe-Lehrgänge finden, die diese Lehrgänge online anbieten. Diese Lehrgänge werden weder von den Berufsgenossenschaften noch bei den Führerscheinstellen anerkannt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Erste Hilfe-Lehrgänge grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.

 

Berufsgenossenschaft

Für betriebliche Ersthelfer übernimmt im Regelfall die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten des Lehrgangsbesuches.

Ausnahmen bestehen allerdings in Hessen für die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBB) und die Unfallkasse Hessen. Nähere Informationen zu den Regelungen dieser Berufsgenossenschaften / Unfallkassen finden Sie nachstehend.

  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

    Die BGW übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor auf dem Anmeldeformular der BGW online beantragt wurde.

    Nähere Informationen zum Abrechnungsmodus der BGW finden Sie hier.

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

    Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe akzeptiert nur eigene Antragsformulare, die direkt bei der BGN heruntergeladen werden können. Eine vorherige Registrierung ist erforderlich.

  • Unfallkasse Hessen (UKH)

    Die Unfallkasse Hessen vergibt Berechtigungsscheine, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im voraus beantragt werden können. Diese müssen mit dem Anmeldeformular gemeinsam bei der ausbildenden Stelle vorgelegt werden.

    Jeder Berechtigungsschein kann nur ein einziges Mal eingereicht werden!

  • Unfallversicherung Bund und Bahn (UVBB)

    Die Unfallversicherung Bund und Bahn übernimmt die Kosten, wenn die Teilnahme im Voraus online beantragt wurde.
    Die Kostenzusage mit der Genehmigungsnummer muss dem Ausbildungsträger spätestens am Kurstag vorliegen, da diese zusammen mit dem Anmeldeformular für die Berufsgenossenschaft zur Abrechnung benötigt wird.

Für die Teilnahme gilt

Mitbringen

* Bei Bedarf Schreibuntensilien
* (passende) Kursgebühr
* gute Laune

Kleidungsordnung

Empfohlen: strapazierfährige und bequeme Kleidung sowie rutschfestes Schuhwerk.

Verpflegung

Wir bieten keine Verpflegung an, bitte bringen Sie sich deswegen Essen und Getränke mit. In der Innenstadt sind Bäckereien und Imbisstände.

Pause/n

Selbstverständlich - nach vorheriger Absprache mit dem Ausbilder!

Bescheinigung x Gültigkeit

In der Regel muss nach Ablauf von zwei Jahren ein neuer Kurs besucht werden.

Bitte bei der Anmeldung beachten

Ihre Anmeldedaten für unsere Lehrgänge werden verschlüsselt an uns übermittelt (SSL-Verschlüsselung) und nur für die Erstellung der notwendigen Lehrgangsunterlagen verwendet.

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular möglichst vollständig und korrekt aus, auch die Felder, die keine Pflichtfelder sind.

Bei fehlenden Angaben (z.B. Geburtsdatum) oder Rechtschreibfehlern (z.B. Groß- und Kleinschreibung, Abkürzungen u.a.) können wir Ihnen nach dem Lehrgang ggf. keine korrekte Teilnahmebescheinigung übergeben. Sämtliche Lehrgangsunterlagen werden bereits vor Lehrgangsbeginn von uns erstellt und können nicht während des Lehrganges geändert werden. In diesem Fall können wir Ihnen die notwendigen Unterlagen erst einige Tage später zusenden.