Bevölkerungsschutz
Ansprechpartner
Herr
Elmar Fuß
Tel: 069 85 00 5 232
past(at)drk-of.de
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Offenbach e.V.
Personenauskunftsstelle
Spessartring 24
63071 Offenbach
Personenauskunftsstelle
Bis Ende 2010 gab es in Hessen die Gemeinsame Auskunftsstelle (GASt) der Hilfsorganisationen, die den Suchdienst im Katastrophenfall zusammen betreiben sollten. Mit Blick auf die umfangreichen praktischen Erfahrungen und die Weiterentwicklung des DRK-Suchdienstes in den letzten Jahren - z.B. durch Schaffung eines bundeseinheitlichen, EDV-basierten Suchdienst-Netzwerkes (Xenios) - hat das Land Hessen ab 2011 die Kreisauskunftsbüros des Hessischen Roten Kreuzes damit beauftragt, im Falle einer Katastrophe oder eines Großschadensereignisses eine Personenauskunftsstelle einzurichten.
Im aktuell geltenden KatS-Konzept (Abschnitt 1.18.4) heisst es dazu: Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) richtet, auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Bund über die Durchführung von Suchdiensttätigkeiten (Suchdienstvereinbarung) vom 28. Mai 1958, in der Fassung 8. Juni 2001, bei Katastrophen und Großschadenlagen auf Anordnung der unteren KatS-Behörde eine PASt ein, von dem alle Betroffenen nach bundesweit festgelegten Registriermustern erfasst werden. Angehörige können dort Auskunft über den Verbleib von den Betroffenen erhalten. Alle Einheiten und Einrichtungen sind aus diesem Grund gehalten, die Registrierungsunterlagen an diese Auskunftsstelle weiterzuleiten, um den Angehörigen von Betroffenen eines Schadensereignisses Auskunft über deren Verbleib geben zu können.
Im Sonderschutzplan Registrierung von Betroffenen bei Katastrophen und Großschadenlagen (Sonderschutzplan 1 im Aufgabenbereich 6 = Betreuung) werden u.a. die DRK-Kartensysteme für das Land Hessen festgelegt: Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke, Meldekarte für Einsatzkräfte, Ausweis- und Bezugskarte, Begleitkarte.
Unsere Aufgaben
In der Anlage Teil 2 des KatS-Konzepts (Abschnitt 2.18) werden die Aufgaben der Personenauskunftsstelle (PASt) im Katastrophenfall und bei Großschadensereignissen festgelegt: Die PASt
- richtet die Personenauskunftsstelle als zentrale Anlaufstelle ein,
- nimmt Informationen über verletzte und unverletzte Betroffene entgegen,
- sammelt, bearbeitet und wertet Informationen über Betroffene aus,
- nimmt telefonische und persönliche Suchanfragen aus der Bevölkerung entgegen und
- erteilt Auskunft an Angehörige von Betroffenen über deren Verbleib